ZIVILRECHT IM ALLGEMEINEN

Die assoziierte Anwaltskanzlei Mazzei-Polonioli ist außerdem auf Bereiche spezialisiert, die das Verwaltungsrecht ergänzen und in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichte fallen (Friedensrichter, Zivilgericht, Berufungsgericht, Kassationsgerichtshof), insbesondere in den Bereichen RECHT (DIENSTLEISTUNGEN, BEZIRKE, BESCHRÄNKUNGEN, NUTZUNG), ÖFFENTLICHKEIT und ERBRECHTE.

Dingliche Rechte

Dies sind die Rechte, die sich auf das Privateigentum beziehen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Bereich die NUTZUNG, die DIENSTLEISTUNG, die Einhaltung der MINDESTABSTÄNDE, die in den staatlichen und örtlichen Vorschriften und im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen sind, sowie die EIGENTUMSGRENZEN. Hinzu kommen MÖGLICHE Präventivmaßnahmen. Wir bieten auch außergerichtliche und streitige Unterstützung in diesen Bereichen an.

Öffentliche Verwaltung Schadenersatz

Dabei handelt es sich um Handlungen der Verwaltung, die zu einer ungerechtfertigten Schädigung des Einzelnen führen. Sie haben einen außervertraglichen Hintergrund oder einen qualifizierten sozialen Bezug. Schadensersatz ist auch bei rechtswidriger Vertragserfüllung durch die Verwaltung, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Aufträge, vorgesehen. Wir beraten Sie bei der Ermittlung von Schadensersatzansprüchen und deren gerichtlicher Durchsetzung.

Öffentliche Dienst

Es handelt sich um die Arbeitsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und der Verwaltung. Seit 1993 ist diese Angelegenheit von der Zuständigkeit des Verwaltungsrichters auf die des Arbeitsrichters übertragen worden. Wir bieten außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung an.

Erbschaft

Die Verwaltung von Erbschaften berührt Bereiche des Erbrechts und ist mit Aspekten des Verwaltungsrechts verknüpft. Die Kanzlei befasst sich mit der Verteilung von Nachlassvermögen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

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