VERWALTUNGSRECHT

Unsere Kanzlei ist vor allem im Bereich des Verwaltungsrechts spezialisiert und übernimmt die gerichtliche Verteidigung vor den regionalen Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat sowie die außergerichtliche Beratung.

Die Kanzlei befasst sich mit dem BAUWESEN (einschließlich SANIERUNGEN VON BAUVERGEHEN), der Landschaftsplanung und -gestaltung, dem öffentlichen Auftragswesen, Handels- und Gewebekonzessionen sowie Enteignungen. In jüngster Zeit widmet sich die Kanzlei auch verstärkt dem LANDSCHAFTS- und UMWELTSCHUTZ.

Bauwesen

Dies umfasst die Planung von baulichen Eingriffen nach regionalen und staatlichen Vorschriften, die sich aus städtebaulichen und landschaftlichen Fördermitteln und technischen Vorschriften ergeben. Dazu zählen auch Sanierungen von Bauvergehen. Wir bieten Beratung in der Planungsphase von Projekten, einschließlich Sanierungen von Bauvergehen und bei der Vertretung oder Ablehnung von Baugenehmigungen. Wir bieten außerdem Rechtsschutz bei Entschädigungen für Schäden, die von den Behörden verursacht wurden.

Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

Wir befassen uns mit der Flächenutzung durch Planung auf verschiedenen Ebenen (Sektorpläne, Gemeindepläne, Durchführungsprojekte, Sanierungspläne und Maßnahmen zur städtebaulichen Neugestaltung. In jüngster Zeit hat sich die Gesetzgebung der Provinzen gleichermaßen mit Stadt- und Landschaftsplanung befasst, was eine koordinierte Auslegung von Flächennutzung und Landschaftsplanung voraussetzt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Bebauungsplänen und Verträgen, bei der Abgabe von Stellungnahmen, bei der Anfechtung oder Begründung von Planänderungen oder Genehmigungen sowie bei der Festsetzung von Beiträgen für Bauvorhaben.

Öffentliche Bauaufträge

Das öffentliche Auftragswesen betrifft die Verfahren zur Beschaffung von Bauleistungen, Gütern und Dienstleistungen durch die Verwaltungen im Rahmen von Ausschreibungen. Ferner geht es um alle selektiven Verfahren, die für die Gewährung von wirtschaftlichen Vorteilen unter Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Öffentlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung durchgeführt werden müssen. Wir beraten bei der Erstellung von Angeboten in öffentlichen Vergabeverfahren, bei der Festlegung von Verfahren und bei der Vertretung vor Verwaltungsgerichten.

Verwaltungskonzessionen

Hierbei handelt es sich um Verwaltungsakte, mit denen Privatpersonen von der Verwaltung ermächtigt werden, verschiedene Tätigkeiten auf öffentlichem Grund auszuüben. In diesem Bereich wird Rechtshilfe angeboten.

Handel

Dabei geht es um die Kontrolle des Einzelhandels in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften für verschiedene Gebiete (insbesondere Gewerbe- und Landwirtschaftsgebiete) sowie um Bauvorschriften. Wir bieten außergerichtliche Beratung und Schutz bei Rechtsstreitigkeiten.

Öffentliche Einrichtungen

Vorschriften für die Gründung und den Betrieb von Beherbergungsbetrieben, die mit den Ausnahmeregelungen der Provinzen für die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen einhergehen.

Enteignungen

Es handelt sich um die Verfahren, mit denen die Verwaltung die öffentliche Zweckmäßigkeit von Eingriffen zur Verwirklichung öffentlicher Arbeiten oder öffentlicher Interessen im Zusammenhang mit der Enteignung von Privateigentum feststellt und die Enteignungsentschädigung bestimmt. Wir befassen uns auch mit Verfahren zur Legalisierung von Grundstücken, die von der Verwaltung in Ermangelung von Verfahren erworben wurden. Wir bieten Schutz bei der Abgabe von Stellungnahmen und Legalisierungen sowie bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht gegen Enteignungen und vor dem Berufungsgericht bei Einsprüchen gegen Enteignungsentschädigungen.

Landschaftspflege und Umweltschutz

Es geht um den Schutz verschiedener landschaftlicher und ökologischer Auflagen im Rahmen der staatlichen, regionalen und provinzialen Gesetzgebung. Wir bieten außergerichtliche Beratung bei der Ermittlung und Definition von Grenzverletzungen sowie Rechtsschutz im Bereich Grenzübertritten, auch in Bezug auf außerörtlichen Rechtsvorschriften.

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